PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425

Klare Vorgaben zur Einhaltung für Kunden in der gesamten EU/EWR.


Was die PSA-Verordnung abdeckt

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 legt die rechtlichen Anforderungen für die Gestaltung, Herstellung und das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung in der EU/EWR fest – Ausrüstung, die getragen oder gehalten wird, um vor einem oder mehreren Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken zu schützen. Sie umfasst auch wesentliche austauschbare Bestandteile und bestimmte Verbindungssysteme, die mit PSA verwendet werden.

Typische PSA in unserem Sortiment sind Schutzhelme, Gehör- und Augenschutz, Schutzhandschuhe und -schuhe, Warnschutzkleidung, Absturzsicherung und Atemschutz. Einige Artikel fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (z. B. Produkte für nicht-extreme Witterung, die privat genutzt werden), während viele berufliche und private PSA-Produkte vollständig abgedeckt sind.

PSA-Risikokategorien (I–III)

PSA wird nach der Schwere des abgedeckten Risikos eingeteilt. Die Kategorie bestimmt den Prüfweg, bevor ein Produkt verkauft werden darf.

Kategorie I – Geringe Risiken

  • Beispiele: oberflächliche mechanische Verletzungen, Kontakt mit schwach wirkenden Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser, Kontakt mit heißen Oberflächen ≤ 50 °C, Sonnenlicht (kein Sonnenbeobachten), nicht-extreme Witterung.
  • Typische Produkte: einfache Gartenhandschuhe, einfache Regenbekleidung, Alltags-Sonnenbrillen.
  • Prüfung: interne Produktionskontrolle durch den Hersteller (Selbsterklärung) und CE-Kennzeichnung.

Kategorie II – Mittlere Risiken

  • PSA, die nicht Kategorie I oder III ist (z. B. viele Schutzkleidungen, Schutzbrillen, Helme je nach Verwendung).
  • Prüfung: EU-Typprüfung durch eine benannte Stelle (Modul B) sowie fortlaufende Übereinstimmung mit dem Typ durch interne Produktionskontrolle (Modul C), danach CE-Kennzeichnung.

Kategorie III – Sehr ernste Risiken

  • Risiken mit Todesfolge oder irreversiblen Gesundheitsschäden (z. B. schädliche biologische Stoffe, hohe/niedrige Temperaturen, Stromschlag/Arbeiten unter Spannung, Ertrinken, Absturz aus der Höhe, Kettensägenschnitte, Hochdruckstrahlen, Stich-/Schussverletzungen, schädlicher Lärm).
  • Prüfung: EU-Typprüfung (Modul B) plus fortlaufende Überwachung entweder durch Produktprüfungen (Modul C2) oder ein qualitätsgesichertes Produktionsverfahren (Modul D). CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen ID der benannten Stelle neben dem CE-Zeichen.

Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung

  • CE-Kennzeichnung: Vor dem Inverkehrbringen in der EU/EWR ist auf allen PSA die CE-Kennzeichnung Pflicht. Bei Kategorie III folgt auf das CE-Zeichen die vierstellige Nummer der benannten Stelle.
  • EU-Typprüfbescheinigungen (Modul B): In der Regel fünf (5) Jahre gültig. Bei Produktänderungen oder Änderungen der anzuwendenden Normen erfolgt eine frühere Überprüfung.
  • Vermutung der Übereinstimmung: Die Anwendung relevanter EN-Normen ist ein anerkannter Weg, um die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (WGSA) der Verordnung zu erfüllen.

Dokumentation, Kennzeichnung & Sprachen

  • EU-Konformitätserklärung (DoC): Jede PSA muss von einer DoC begleitet sein oder einen klaren Verweis (z. B. Link auf Verpackung/Handbuch) enthalten, wo die DoC online verfügbar ist.
  • Gebrauchsanweisung: Muss in der Amtssprache(n) des EU-Landes vorliegen, in dem die PSA angeboten wird.
  • Rückverfolgbarkeit: Die Kennzeichnung muss den Namen und die Anschrift des Herstellers (und gegebenenfalls des Importeurs), die Produktidentifikation (Modell/Charge/Seriennummer), die CE-Kennzeichnung und bei Kategorie III die Nummer der benannten Stelle enthalten.
  • Aufbewahrung: Hersteller bewahren die technische Dokumentation und die DoC mindestens zehn (10) Jahre nach Inverkehrbringen auf.

EU-Marktüberwachung & Online-Verkauf

Innerhalb der EU wird die Produktsicherheit und Einhaltung durch Marktüberwachungsbehörden durchgesetzt. Für viele harmonisierte Produkte, die an EU-Verbraucher verkauft werden (auch online), muss ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU (z. B. Hersteller, Importeur, bevollmächtigter Vertreter oder bestimmte Dienstleister) vorhanden sein, der mit den Behörden zusammenarbeitet und die Konformitätsunterlagen bereithält.

Einkaufen bei e‑workwear.eu: was wir prüfen

  • Wir bevorzugen Lieferanten, deren Produkte eine gültige CE-Kennzeichnung tragen und bei Kategorie III PSA eine sichtbare ID der benannten Stelle neben dem CE-Zeichen.
  • Wir fordern und archivieren aktuelle EU-Typprüfbescheinigungen (sofern erforderlich) und prüfen deren Gültigkeit.
  • Wir stellen sicher, dass eine DoC dem Produkt beiliegt oder auf Produkt/Verpackung/Handbuch klar verwiesen wird, damit Kunden darauf zugreifen können.
  • Wir prüfen, dass Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen in der richtigen Sprache für das Zielland der EU vorliegen.
  • Wir arbeiten nur mit Partnern zusammen, die Rückverfolgbarkeit (Hersteller-/Importeursangaben, Chargen-/Seriennummer) gewährleisten und Qualitätskontrollen für die fortlaufende Einhaltung durchführen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die CE-Kennzeichnung für alle PSA in der EU Pflicht?

Ja. Alle PSA, die in der EU/EWR in Verkehr gebracht werden, müssen das CE-Zeichen tragen. Bei Kategorie III folgt auf das CE-Zeichen die vierstellige Nummer der benannten Stelle.

Wie werden PSA-Kategorien bestimmt?

Nach dem Risiko, das abgedeckt wird. Kategorie I umfasst geringe Risiken; Kategorie III sehr ernste Risiken. Alles andere fällt in Kategorie II.

Was ist eine EU-Konformitätserklärung (DoC)?

Eine rechtliche Erklärung des Herstellers, dass die PSA alle geltenden Anforderungen erfüllt. Sie muss jedem Produkt beiliegen oder über einen klaren Verweis mit dem Produkt zugänglich sein.

Wie lange ist die EU-Typprüfbescheinigung gültig?

In der Regel fünf Jahre, mit früherer Überprüfung bei Produktänderungen oder Änderungen der relevanten Normen.

In welcher Sprache müssen PSA in der EU geliefert werden?

Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen müssen in der Amtssprache(n) des EU-Mitgliedstaates vorliegen, in dem das Produkt den Nutzern angeboten wird.

Liefern Sie in alle EU/EWR-Länder?

Ja. Wir liefern in die gesamte EU/EWR und stellen sicher, dass Anleitungen und Kennzeichnungen den sprachlichen und rechtlichen Anforderungen des Zielmarktes entsprechen.

Haftungsausschluss: Diese Seite dient nur allgemeinen Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie stets die Produktdokumentation und konsultieren Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Auswahl und Verwendung.

Zuletzt aktualisiert: 23. Januar 2026